Kenntnisnachweis gemäß §21d LuftVO

Um ein unbemanntes Fluggerät mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm zu gewerblichen Zwecken fliegen zu dürfen, oder auch für Flüge mit Fluggeräten unter zwei Kilogramm ist der Nachweis nach Paragraph 21d Voraussetzung, sobald man Ausnahmegenehmigungen für Verbote nach Paragraph21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) beantragen möchte.